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Die Forschung der Anderen

Gutachten
2001 – 2019

Wo Wissenschaft der Förderung bedarf, bedarf die Förderung der Entscheidungshilfe durch Begutachtung. Gutachten zu erstellen ist eine der Aufgaben von Professoren. Auf den üblichen Wegen staatlicher Forschungsförderung, zum Beispiel durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG, geschieht dies unentgeltlich, gewissermaßen auf Gegenseitigkeit. Ein Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens ist persönlich und nicht übertragbar. Grundsätze der wissenschaftlichen Begutachtung sind:

  • Formale Qualifikation
  • Fachliche Kompetenz
  • Unabhängigkeit
  • Unbefangenheit
  • Nachprüfbarkeit
  • Eindeutigkeit
  • Vertraulichkeit

Sein erstes Gutachten erstellte Peter C. Slansky 2001 für die DFG. Die Antragssumme lag bei 3,7 Mio. DM. Seither erstellte er für die DFG insgesamt 13 Gutachten mit einer Gesamtantragssumme von über 11 Mio. €. Hinzu kommen drei weitere Gutachten für andere Forschungsfördereinrichtungen.

Einen anderen Zweck haben Parteiengutachten. In einer gerichtlichen oder außergerichtlichen juristischen Auseinandersetzung dienen sie dazu, einen in Streit stehenden Sachverhalt unter einen juristischen Tatbestand zu fassen bzw. dies abzuwenden. Parteiengutachten sind in der Regel sehr viel ausführlicher und kleinteiliger als wissenschaftliche Gutachten. Sie müssen in einer für Nicht-Fachleute verständlichen, andererseits aber juristisch möglichst „wasserdichten“ Sprache geschrieben werden. Bisher erstellte Peter C. Slansky drei solche Parteiengutachten.

Seiner Tätigkeit als Gutachter stehen eigene Anträge zu medientechnischen Einrichtungen – vor allem bei der Erstausstattung der Hochschule für Fernsehen und Film München – in einer Höhe von gleichfalls 11 Mio. € gegenüber, die von anderen Gutachtern bewilligt wurden.